http://www.sportnord.de/news/?news_id=24906http://www.radiohamburg.fussifreunde.de/artikel/schiedsrichter-wuergt-spieler-spielabbruch/Heftige Geschichte in der Kreisklasse, da bin ich mal sehr auf den Ausgang gespannt.
als ich vom 'kopfstoß ohne (!) absicht' gelesen habe, musste ich mich zwingen weiterzulesen. ich habe es aber getan. bis zum bitteren ende. dass der SR auch noch seinen spesen von ca. 15 euronen hinterherrennen muss, sagt alles über die wertschätzung der zunft...!
Lediglich anhand der Berichterstattung Partei zu ergreifen, halte ich für schwierig.
In einem Punkt gebe ich dem Wortspieler natürlich Recht: Egal was passiert ist, hat der Schiedsrichter seine Spesen erst einmal zu bekommen.
die vorwürfe sind hammerhart und können nicht umkommentiert bleiben.
Nun, wenn man sich die ersten Berichte über die Vorkommnisse so durchliest, scheinen die beiden beteiligten Vereine ja von Anfang an (und nicht etwa erst jetzt - abgesprochen - zur Verhandlung) einigermaßen einig über den Ablauf der ganzen Angelegenheit zu sein. Da scheint so ein Urteil schon recht obskur.
Zitat von: Altonase am 17. Oktober 2014, 15:17:14Nun, wenn man sich die ersten Berichte über die Vorkommnisse so durchliest, scheinen die beiden beteiligten Vereine ja von Anfang an (und nicht etwa erst jetzt - abgesprochen - zur Verhandlung) einigermaßen einig über den Ablauf der ganzen Angelegenheit zu sein. Da scheint so ein Urteil schon recht obskur.Das es zu einem Sonderbericht des Schiedsrichters kommt, war schon direkt nach Abpfiff klar. Also ganz klar vor den Berichten auf fussifreunde.de. Die beiden beteiligten können sich also sehr wohl vor den Berichten und vor der Verhandlung abgesprochen haben.
Betr.: Verfahren gegen xxxxx, FC TürkiyeWegen Tätigkeit trotz laufender TätigkeitssperreWegen wiederholter Tätigkeit während einer Sperre für jegliche Tätigkeit im Bereich des HFV und Nichteinhaltung der Auflage bis zum 30.06.2014 an einem Basis-Lehrgang des HFV teilzunehmen, wird xxxxx, FC Türkiye über die bis zum 27.11.2014 laufende Sperre hinaus bis zum 26.05.2015 für jegliche Tätigkeit im Bereich des HFV gesperrt.xxxxx wird auferlegt bis zum 31.03.2015 an einem Basis-Lehrgang des HFV teilzunehmen. Die Kosten für den Basis-Lehrgang hat xxxxx unter Mithaftung des Vereins FC Türkiye zu tragen. Bei Nichteinhaltung der Auflage behält sich der JRA weitere Maßnahmen vor.Da der Verein FC Türkiye nicht dafür Sorge getragen hat, dass die xxxxx auferlegte Tätigkeitssperre eingehalten wurde, werden der 1.Herren von FC Türkiye 3 Punkte in der laufenden Spielzeit abgezogen, da xxxxx in einem Spiel dieser Mannschaft eine Betreuertätigkeit ausgeübt hat. Der Punktabzug wird bis zum 30.06.2015 zur Bewährung ausgesetzt.Die Verfahrenskosten in Höhe von € 25,- gehen zu Lasten von FC Türkiye.
die "landesliga hansa" bleibt bis zum ende spannend...ZitatBetr.: Verfahren gegen xxxxx, FC TürkiyeWegen Tätigkeit trotz laufender TätigkeitssperreWegen wiederholter Tätigkeit während einer Sperre für jegliche Tätigkeit im Bereich des HFV und Nichteinhaltung der Auflage bis zum 30.06.2014 an einem Basis-Lehrgang des HFV teilzunehmen, wird xxxxx, FC Türkiye über die bis zum 27.11.2014 laufende Sperre hinaus bis zum 26.05.2015 für jegliche Tätigkeit im Bereich des HFV gesperrt.xxxxx wird auferlegt bis zum 31.03.2015 an einem Basis-Lehrgang des HFV teilzunehmen. Die Kosten für den Basis-Lehrgang hat xxxxx unter Mithaftung des Vereins FC Türkiye zu tragen. Bei Nichteinhaltung der Auflage behält sich der JRA weitere Maßnahmen vor.Da der Verein FC Türkiye nicht dafür Sorge getragen hat, dass die xxxxx auferlegte Tätigkeitssperre eingehalten wurde, werden der 1.Herren von FC Türkiye 3 Punkte in der laufenden Spielzeit abgezogen, da xxxxx in einem Spiel dieser Mannschaft eine Betreuertätigkeit ausgeübt hat. Der Punktabzug wird bis zum 30.06.2015 zur Bewährung ausgesetzt.Die Verfahrenskosten in Höhe von € 25,- gehen zu Lasten von FC Türkiye.
1.) Auf die Berufung wird der vom Jugendrechtsausschuss verhängte Abzug vondrei Punkten für die erste Ligamannschaft in der Serie 2014 / 2015 aufgehoben.
Dem Urteil des Jugendrechtsausschusses fehlt auch die Verhängung einer Hauptstrafe. Punktabzug ist eine Nebenstrafe gemäß § 33 RuVO. Der Jugendrechtsausschuss hätte bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 (21) RuVO eine Hauptstrafe wie z.B. Geldstrafe, Verwarnung oder Verweis verhängen müssen, um zusätzlich noch eine Nebenstrafe zu verhängen.[...]Der Jugendrechtsausschuss hatte wegen wiederholter Betreuertätigkeiten trotz Tätigkeitssperren den Trainer xxxxx mehrfach gesperrt und ihm die Teilnahme an einem Basislehrgang auferlegt, den er jedoch nicht absolvierte. Der Berufungsführer wurde zu einem Punktabzug verurteilt, da er es nicht verhindert hat, dass der Trainer xxxxx Betreuertätigkeiten im Spiel der ersten Ligamannschaft ausgeübt hat. In vorangegangenen Urteilen des Jugendrechtsausschusses wurde dem Berufungsführer keine Bestrafung angedroht für den Fall, dass dieser untersagte Tätigkeiten des Trainers xxxxx nicht unterbindet.[...]Dem Berufungsführer wurde nicht auferlegt, für die Einhaltung der Tätigkeitssperre Sorge zu tragen. Der Hinweis des Jugendrechtsausschusses, er behalte sich weitere Maßnahmen bei Verstößen vor, stellt eine solche Auflage nicht dar.