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 HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
Seiten: 1 ... 93 94 [95] 96 97 ... 106

Autor Thema: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....  (Gelesen 571935 mal)

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1410 am: 09. Oktober 2017, 17:33:29 »

Zitat
Für EN-Präsident Reenald Koch ist der Ausgang schon klar: "Es lief alles korrekt. Der NFV steht höher als der HFV. Der NFV ist der Kreuz Bube, sticht alle anderen Buben" (so Koch heute im Abendblatt).

Das ist wohl richtig - aber nicht wenn beim Skat geramscht wird...  ;)
Und der Verbandsdschungel ist Ramsch...

Warten wir Mittwoch ab. Ist nun schon das 3. Mal das Norderstedt dieses Jahr "Glück haben würde"...
Finale 2017, Ahrensburg und jetzt Niendorf (auch im Elfmeterschiessen)...
Glück im Spiel - Pech in der Liebe?  ???
Ich hoffe die Niendorfer "Losfee" zieht heute richtig...
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2017, 17:44:58 von eilbek-andi »
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Paltian24

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1411 am: 09. Oktober 2017, 19:10:25 »

....
Wegen Verstoßes gegen die Oberliga-Rahmenrichtlinie (Ziffer 10, 4+5) der Durchführungsbestimmungen (i-was mit Jugendmannschaften glaube ich) müssen zahlen:

Türkiye: 1.200 Euro  (davon 600 zur Bewährung)
Osdorf: 1.500 Euro
Dassendorf: 1.000 Euro
....

aus Ziffer 10: "Die Vereine der Oberliga Hamburg sind verpflichtet, mit mindestens 2 Mannschaften im Junioren-Leistungsbereich (D-Junioren-Bezirksliga mit Aufstieg bis zur A-Junioren-Bundesliga) teilzunehmen...."

Ich finde es eher Überraschend oder auch modernen Ablasshandel, daß ein Oberliga-Verein sich mit bescheidenen Summen davon frei kaufen kann zwei Jugendmannschaften im D-A Bereich zu haben.

Ein Glück, dass man genau dieses für die Regionalliga schon im Lizensierungsprozess nachweisen muß.
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2017, 19:11:14 von Paltian24 »
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eilbek-andi

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1412 am: 11. Oktober 2017, 20:41:53 »

Niendorf hat gewonnen! Aber EN geht in Berufung!
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Paltian24

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1413 am: 11. Oktober 2017, 20:50:56 »

Niendorf hat gewonnen! Aber EN geht in Berufung!

Noch trau ich der Sache nicht ganz. Aber es wäre schon toll, wenn sich Niendorf durchsetzt!
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eilbek-andi

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1414 am: 11. Oktober 2017, 21:35:30 »

Niendorf hat gewonnen! Aber EN geht in Berufung!

Hier steht alles ganz schön zusammengefasst (inkl. "Schreibfehler" beim Urteils-Datum)....):

http://www.fussifreunde.de/artikel/sportgericht-spricht-niendorf-siegt-norderstedt-fliegt/
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olsen

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1415 am: 11. Oktober 2017, 21:47:09 »

Naja, mündlich "erteilt" ist natürlich juristisch schon was anderes als nur "informiert", da hat Koch m.E. nach Recht. Es bleibt somit nur die Frage, was genau in der Satzung drinsteht. Wenn das Urteil "schriftlich" erteilt sein muss, dann ist EN raus. Wenn das Urteil nur erteilt sein muss (und nichts von schriftlich in dem Paragraphen steht), dann ist EN ne Runde weiter.

Nichtsdestotrotz verstehe ich EN nicht ganz, warum man so erpicht darauf war, dass PK in dem Spiel eingesetzt wird, weil ein gewisses Risiko ja nicht voll ausgeschlossen werden konnte (und sehr viel Geld auf dem Spiel steht). Der Kader bei EN ist so breit besetzt, da braucht es nicht zwingend einen einzigen Spieler, das kann durch viele andere kompensiert werden, erst Recht bei einem (wenn auch aktuell gut aufspielenden) Oberligisten. Daher finde ich dieses ganze Posse sehr unnötig, das hätte EN locker vermeiden können (egal, ob am Ende raus oder weiter).
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eilbek-andi

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1416 am: 11. Oktober 2017, 21:57:52 »

...mündlich "erteilt" ist natürlich juristisch schon was anderes als nur "informiert", da hat Koch m.E. nach Recht.

Wo genau finde ich in der ZPO (oder im BGB) den Passus, über "mündlich erteilte Telefon-Urteile" (ohne Verhandlung, nur aufgrund eines Anrufs)?  :-X

Da hat Koch ganz und gar nicht recht! Sein "Buddy" beim NFV wollte ihm wohl mal eben schnell einen Gefallen tun, aber zur Verhandlung ist er heute dann lieber doch nicht erschienen.

Es grenzt schon ein bisschen an Überheblichkeit (Motto: Uns können sie eh nix), trotz der Unwägbarkeiten Philipp Koch einzusetzen. Aber es ist wohl wie mit Nico Zankl bei Sasel: Ohne diesen einen superwichtigen Spieler kann der Klub einfach nicht antreten...
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Kaleu

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1417 am: 11. Oktober 2017, 22:15:01 »

In der Rechts- und Verfahrensordnung des NFV steht unter §28 Urteile und Beschlüsse, Satz 4:
"Urteile  und  Beschlüsse  sollen  bei  mündlicher  Verhandlung  den  Parteien  nach  Möglichkeit  am  Schluss mündlich verkündet werden. Die Angaben zu Ziffer 3 g) können dabei auf eine knappe Zusammenfassung beschränkt  bleiben.  In  Ausnahmefällen  kann  das  Rechtsorgan  von  mündlicher  Verkündung  absehen, wenn  die  Umstände  dies  gebieten.  Urteile  und  Beschlüsse  müssen  den  Betroffenen  in  jedem  Fall schriftlich zugehen. Die in der Rechtsmittelbelehrung genannten Fristen rechnen vom Tage der Zustellung der Entscheidung. Als Tag der Zustellung gilt der dritte Tag nach dem Poststempel" 

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olsen

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1418 am: 11. Oktober 2017, 22:25:08 »

Das spricht dann aber pro EN, wenn das so gelaufen ist, wie RK behauptet (und warum sollte er was Falsches behaupten, das wäre ja ganz einfach nachprüfbar).
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1419 am: 11. Oktober 2017, 22:36:56 »

Zitat
Nichtsdestotrotz verstehe ich EN nicht ganz, warum man so erpicht darauf war, dass PK in dem Spiel eingesetzt wird, weil ein gewisses Risiko ja nicht voll ausgeschlossen werden konnte (und sehr viel Geld auf dem Spiel steht). Der Kader bei EN ist so breit besetzt, da braucht es nicht zwingend einen einzigen Spieler, das kann durch viele andere kompensiert werden, erst Recht bei einem (wenn auch aktuell gut aufspielenden) Oberligisten.

* wenn der vater mit dem sohne.
* viele bzw. zwei köche verderben den brei.
* zwei sind waren einer zuviel.
* wer hat dem koch da in die suppe gespuckt...?
* beim NFV wird auch nur mit wasser gekocht.
* da war wohl die wunschuld der vater des gedanken.



Zitat
Es grenzt schon ein bisschen an Überheblichkeit (Motto: Uns können sie eh nix), trotz der Unwägbarkeiten Philipp Koch einzusetzen. Aber es ist wohl wie mit Nico Zankl bei Sasel: Ohne diesen einen superwichtigen Spieler kann der Klub einfach nicht antreten...

vergleich hinkt, da sasel sich auf die statuten beruft, die zweifelsfrei bestehen, während norderstedt offensichtlich auf beugen und brechen auf den paragrafen reitet - ohne pferd.
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1420 am: 11. Oktober 2017, 22:57:22 »

Zitat
Laut der HFV-Richter war Philipp Koch nicht spielberechigt, sondern gesperrt. Dies ergebe sich aus dem Paragraphen 15, Absatz 1 und Absatz 4 der Spielordnung des NFV.

befremdlich wird es dann, wenn sich der HFV auf die NFV-statuten beruft. ansonsten vertrete ich klar die position, dass ein spieler das nächste spiel - egal welcher art - "nicht eingesetzt" gehört, wenn er des feldes verwiesen wurde. ist mir dabei egal wie es genannt wird (stichwort: "automatische sperre"). "rot ist rot" habe ich mal gelernt. wo kämen wir denn dahin, wenn sowas am letzten spieltag (12.05.) in wolfsburg passierte...?! dann soll ein EN-spieler dennoch im pokal-finale (25.05.) spielen dürfen, um sich über seinen feldverweis ein koch in den bauch zu freuen...?! nösen. nicht mit mir, freunde der sondierungsgespräche.
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1421 am: 11. Oktober 2017, 23:55:45 »

Aber es ist doch vollkommen üblich, Spieler nach roten Karten entweder für x Wochen (und damit alle Spiele in diesem Zeitraum) oder x Spiele (und die dann nur in dem Wettbewerb, in dem es den Platzverweis gab) zu sperren; je nach Schwere des Vergehens. Macht ja auch ein Stück weit Sinn, z. B. Notbremsen nur im selben Wettbewerb zu sanktionieren, Tätlichkeiten aber in allen.
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1422 am: 12. Oktober 2017, 00:38:13 »

Naja, mündlich "erteilt" ist natürlich juristisch schon was anderes als nur "informiert", da hat Koch m.E. nach Recht. Es bleibt somit nur die Frage, was genau in der Satzung drinsteht. Wenn das Urteil "schriftlich" erteilt sein muss, dann ist EN raus.

§ 20 Abs. 1 RuVO des NordFV:
Entscheidungen  können  im  schriftlichen  Verfahren oder  nach  mündlicher  Verhandlung  ergehen.

Eine mündliche Verhandlung (inkl. Schiedsrichter und u.U. weitere Zeugen) hat wohl kaum stattgefunden, und "schriftliches Verfahren" bedeutet genau das, und nicht Telefongespräch auf dem kurzen Dienstweg.

befremdlich wird es dann, wenn sich der HFV auf die NFV-statuten beruft.

Nein, das ist genau richtig. Die Sperre unterliegt den Statuten des NordFV – die besagen, dass diese auch für Pflichtspiele in den LVs gelten – aber das Hamburger Sportgericht ist für die Verhandlung über Hamburger Pokalspiele zuständig. Würde in der NordFV-Spielordnung bspw. drinstehen, dass deren Sperren nur für die Regionalliga gelten, müsste sich das Sportgericht daran ebenfalls halten.

Aber es ist doch vollkommen üblich, Spieler nach roten Karten entweder für x Wochen (und damit alle Spiele in diesem Zeitraum) oder x Spiele (und die dann nur in dem Wettbewerb, in dem es den Platzverweis gab) zu sperren; je nach Schwere des Vergehens.

Nein, das ist vollkommen unüblich. In den unteren Ligen ist es vielmehr so, dass Rot-Sperren immer für alle Pflichtspiele gelten, und in den Profiligen sind sie (im DFB-/DFL-Bereich afair seit dem Fall Ordenewitz, hat aber auch andere Gründe, z.B. Europapokal) wettbewerbsbezogen. Ausnahmen gibt es dort nur in absoluten Ausnahmefällen wie z.B. Suarez Beißattacke.

Dass Norderstedt da evtl. etwas verwirrt war, weil sie nicht wussten, ob die Regionalliga Sperren nun nach "Profi-" oder "Amateurart" verteilt, ist nachvollziehbar. Dann hilft aber ein Blick in die Spielordnung, statt sich über Vitamin B irgendwelche mündlichen Persilscheine ausstellen zu lassen.

Hab ich das jetzt eigentlich richtig verstanden, dass das NordFV-Sportgericht im schriftlichen Verfahren am 5.10. – also nachdem das Spiel stattgefunden und Niendorf Protest eingelegt hat – entgegen der eigenen Spielordnung ein Gefälligkeitsurteil ausgestellt hat, nach dem die Sperre nur für die Regionalliga und nicht für Landespokalspiele gilt? Das finde ich schon ziemlich krass, überlege aber, welche Rechtsinstanz das korrigieren könnte, und wer dafür klageberechtigt wäre.
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Altona — alles andere ist Quatsch.

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1423 am: 12. Oktober 2017, 00:45:05 »

Zitat
Zitat von: WORTSPIELER am 11. Oktober 2017, 22:57:22
befremdlich wird es dann, wenn sich der HFV auf die NFV-statuten beruft.

Nein, das ist genau richtig. Die Sperre unterliegt den Statuten des NordFV – die besagen, dass diese auch für Pflichtspiele in den LVs gelten – aber das Hamburger Sportgericht ist für die Verhandlung über Hamburger Pokalspiele zuständig. Würde in der NordFV-Spielordnung bspw. drinstehen, dass deren Sperren nur für die Regionalliga gelten, müsste sich das Sportgericht daran ebenfalls halten.

schnuggi, sonst bist du nicht so schwer von begriff. was ich damit zum ausdruck bringen wollte, ist der umstand: dass nicht die identischen regularien einheitlich und für jeden nachvollziehbar gelten, sondern jeder (verband) sein eigenes süppchen koc..., äh, brodeln kann...
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #1424 am: 12. Oktober 2017, 15:21:06 »

schnuggi, sonst bist du nicht so schwer von begriff. was ich damit zum ausdruck bringen wollte,…

Vielleicht solltest du dich einfach mal präziser ausdrücken, Diggi.

Zitat
…ist der umstand: dass nicht die identischen regularien einheitlich und für jeden nachvollziehbar gelten,

Man kann natürlich fordern, dass in Zukunft jeder Pipifax nur noch auf DFB-Ebene geregelt werden darf. Aber in diesem Fall sind die Regularien doch einheitlich, und für jeden des Lesens mächtigen nachvollziehbar. Sperren gelten für alle Spiele, nicht nur für den jeweiligen Wettbewerb.
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