4. Wird der Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt, so ist die festgelegte Sperre gemäß §14 (5) RuVO bis zur mündlichen Verhandlung ausgesetzt. Die Sperre kann jedoch bei Vorliegen besonderer Gründe durch einstweilige Verfügung aufrecht erhalten werden.
https://www.transfermarkt.de/wirbel-um-ganitis-sperre-ht-16-legt-protest-ein-sahin-wollen-es-prufen-lassen-quot-/view/news/460090