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 GEMA-Reform

Autor Thema: GEMA-Reform  (Gelesen 2221 mal)

otzenpunk

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GEMA-Reform
« am: 06. September 2012, 03:39:38 »

Hat sich eigentlich schon irgendwer aus dem HFV-Bereich mit der anstehenden Reform der GEMA-Tarife beschäftigt, gegen die die Diskotheken und Clubs bereits Sturm laufen?

Bisher galt da für Stadionmusik anscheinend dieser Tarif: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_m_u.pdf
Zitat
Sportveranstaltungen im Amateur-Bereich mit lediglich musikalischer Umrahmung (vor Beginn, am Ende, bzw. in den Pausen der Veranstaltung), sofern die Zeitdauer der Hintergrundmusikwiedergabe insgesamt 30 min nicht übersteigt, nicht während des Wettkampfes erfolgt und nicht zur Untermalung zusätzlicher Programmpunkte wie Cheerleader oder Moderationen dient.
aa) bis zu 500 Besucher 17,10 €
bb) bis zu 1.000 Besucher 34,20 €
cc) je weitere angefangene 1.000 Besucher 17,10 €

Dieser gehört zu einer Reihe Tarife, die jetzt wohl zu diesem zusammengelegt wurden: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_m_v.pdf

Und da kann ich keine extra Regelung für Sportveranstaltungen mehr drin entdecken!

Weiß jemand, ob das tatsächlich bedeutet, dass für den Stadionsong vorneweg und ein bisschen Halbzeitgejodel jetzt dieselben Preise gelten wie für Diskotheken?  :o

Übersicht über alte und neue Tarife: https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/veranstalter-von-events-konzerten-und-theaterauffuehrungen/veranstaltungen/verguetungssaetze-u-v-und-m-v.html
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Altona — alles andere ist Quatsch.

mikrowellenpete

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Re: GEMA-Reform
« Antwort #1 am: 06. September 2012, 08:33:57 »

Würden dann auch Sportplätze/Stadien in Quadrameter bemessen bzw. nach der maximalen Besucherzahl? Aua.
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hps

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Re: GEMA-Reform
« Antwort #2 am: 06. September 2012, 16:44:55 »

Hat sich eigentlich schon irgendwer aus dem HFV-Bereich mit der anstehenden Reform der GEMA-Tarife beschäftigt, gegen die die Diskotheken und Clubs bereits Sturm laufen?

Damit muss sich niemand vom HFV beschäftigen, das hat bereits der oberste Dachverband getan. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat mit der GEMA - übrigens schon seit zig Jahren - eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Über diese Rahmenvereinbarung sind alle Landesverbände mit eingeschlossen, für den Bereich des HFV  also der Hamburger Sportbund (in den benachbarten Bundesländern sind dies der Landessportverband Schleswig-Holstein und der Landessportbund Niedersachsen).

Diese Rahmenvereinbarung sieht für nachfolgend aufgeführte Veranstaltungen weder eine Anmelde- noch Abgabepflicht durch die einzelnen Vereine vor; hier zahlt der DOSB eine jährliche Pauschalvergütung.

Folgende Musiknutzungen der Berechtigten sind durch Zahlung der Vergütung abgegolten:
a) Jahres- und Monatsversammlungen,
b) Vortragsabende,
c) Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz,
d) Festzüge bei Turnfesten mit Turner- und Spielmannszügen,
e) Festakte bei offiziellen Gelegenheiten,
f) Totenfeiern,
g) Faschingsveranstaltungen der Jugendabteilungen, an denen nur jugendliche Mitglieder und Kinder, ggf. mit Begleitpersonen (z.B. Eltern), dieser Abteilungen teilnehmen und für die kein Eintritt verlangt wird,
h) Elternabende der Jugendgruppen ohne Tanz,
i) Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist. Dies gilt ausschließlich bei Wettbewerben von Amateursportlern mit bis zu 1.000 Besuchern,
j) Wiedergabe von Hörfunksendungen, Fernsehsendungen und Tonträgern ohne Veranstaltungscharakter zur vereinsinternen Nutzung in nicht bewirtschafteten Räumen, die nur Vereinsmit-gliedern zugänglich sind. Als bewirtschaftet gelten Räume, wenn hiefür eine Erlaubnis (Konzes-sion) erforderlich ist. Ein Raum ist auch dann bewirtschaftet, wenn keine Konzession erforder-lich ist, jedoch der Verkauf von Getränken und Speisen stattfindet,
k) Sport- und Spielfeste, sofern nicht noch erhebliche andere Aktivitäten bestehen,
l) Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart (z. B. Aerobic, Jazzdance) anlässlich einer Prä-sentations-Veranstaltung der Vereinsangebote zur Mitgliederwerbung,
m) Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird. Nicht abgegolten sind Kurse, an denen Personen teilnehmen, die nur um den Kurs zu besuchen, eine Mitgliedschaft im Verein eingegangen sind (z.B. befristete Kurzmitgliedschaften bis zu 6 Monaten Dauer). Die Regelung m) findet keine Anwendung auf Sportvereine, die lediglich ein Fitnessstudio betreiben, aber keine Fachbteilungen unterhalten,
n) Musiknutzungen bei der Aus- und Fortbildung in Bildungswerken der Landessportbünde, wenn Fernseher, Radio und Tonträger ausschließlich zur Schulung eingesetzt werden,
o) Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sogenannte "Pausenmusik"), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern,

soweit die Musizierenden keine Entlohnung erhalten.


Für alle nicht o.a. Veranstaltungen gelten Vorzugssätze in Höhe von 20 Prozent (ohne Gewähr). Über die einzelnen Landessportbünde können Zusatzvereinbarungen abgeschlossen worden sein; hier ist ggf. der Landessportbund (für Hamburg der HSB) zu kontaktieren.


Die Zusatzvereinbarung wird vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013 geschlossen.




Quelle zum Nachlesen: http://www.dosb.de/de/medien/downloads/recht-steuern/


 

« Letzte Änderung: 06. September 2012, 16:45:42 von hps »
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all to nah

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Re: GEMA-Reform
« Antwort #3 am: 06. September 2012, 17:49:58 »

Vielen lieben Dank - da hast Du eine Wissenslücke meinerseits geschlossen! Insbesondere dies hier:

b) Vortragsabende,
c) Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz,

halte ich für äußerst interessant!

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