Hallo zusammen,das ist ja interessant. Zitat aus dem Artikel:ZitatDie Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfeDas kann ich mir kaum vorstellen, dass die 'Richter' dieser Rechtauffassung sind. Denn dann könnten sich Vereine auch nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen; diese sind ja nun in der Regel auch keine Abteilungsleiter des Vereins. ;-)Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es diese "Angemedet-oder-nachgewiesen"-Regelung gibt.
Die Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfe
ZitatDie Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfeWenn ich sowas lese, würgt es gewaltig. Die Richter haben anscheinend keinen Überblick, wer/was darf...Dorffussball, wir grüßen dich !
Ich hätte auch nicht gedacht das sich Altona mit so einem Formfehler den Protest nehmen lässt.
Warten wir es ab.
...die abweisung des protestes aus diesem grund hat keine juristische grundlage und muss vom HFV-verbandsgericht aufgehoben werden.
Zitat von: WORTSPIELER am 02. Mai 2014, 14:37:08...die abweisung des protestes aus diesem grund hat keine juristische grundlage und muss vom HFV-verbandsgericht aufgehoben werden.Ist das so sicher, wie Deine These, am Montag sei Termin?
Zitat von: eilbek-andi am 02. Mai 2014, 14:42:12Zitat von: WORTSPIELER am 02. Mai 2014, 14:37:08...die abweisung des protestes aus diesem grund hat keine juristische grundlage und muss vom HFV-verbandsgericht aufgehoben werden.Ist das so sicher, wie Deine These, am Montag sei Termin? touchée.allerdings: ganz unrecht hatte ich nicht, denn ein nicht näher zu bezeichnendes gremium des HFV kommt am montag "zur beratung" zusammen...! man munkelt, dass dort der hafo-thread durchgelesen und abgearbeitet wird, um eine "empfehlung" abgeben zu können.
Zitat von: samor am 02. Mai 2014, 11:58:13Hallo zusammen,das ist ja interessant. Zitat aus dem Artikel:ZitatDie Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfeDas kann ich mir kaum vorstellen, dass die 'Richter' dieser Rechtauffassung sind. Denn dann könnten sich Vereine auch nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen; diese sind ja nun in der Regel auch keine Abteilungsleiter des Vereins. ;-)Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es diese "Angemedet-oder-nachgewiesen"-Regelung gibt.ich glaube, dass die richter hier recht haben, siehe meinen post oben. Ob sich die vereine durch Rechtsanwälte vertreten lassen hat mit dem Abteilungsleiter nichts zu tun und ist ein völlig anderes Thema.
Zitat von: Mr. Sinatra am 02. Mai 2014, 12:34:35Zitat von: samor am 02. Mai 2014, 11:58:13Hallo zusammen,das ist ja interessant. Zitat aus dem Artikel:ZitatDie Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfeDas kann ich mir kaum vorstellen, dass die 'Richter' dieser Rechtauffassung sind. Denn dann könnten sich Vereine auch nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen; diese sind ja nun in der Regel auch keine Abteilungsleiter des Vereins. ;-)Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es diese "Angemedet-oder-nachgewiesen"-Regelung gibt.ich glaube, dass die richter hier recht haben, siehe meinen post oben. Ob sich die vereine durch Rechtsanwälte vertreten lassen hat mit dem Abteilungsleiter nichts zu tun und ist ein völlig anderes Thema.Wieso sollte das ein völlig anderes Thema sein? Anwälte sind von den Vereinen nicht beim Verband als vertretungsbefugte Personen angemeldet. (sofern es eine solche Anmeldepflicht gibt, ich weiß es wie gesagt nicht) Sie können Vereine dann vertreten, wenn sie ihre Vollmacht nachweisen. Genau das gleiche gilt für jede andere Person auch. Insofern kann ich mir es nicht vorstellen, dass eine Regel existiert, die besagt, eine beim Verband nicht als vertretungsbefugte Person kann einen Verein nur dann vertreten, wenn sie Abteilungsleiter des jeweiligen Vereins ist und die Vollmacht nachweist. Das wäre nur denkbar, wenn in der gleichen Regelung eine Ausnahme für Rechtsanwälte enthalten ist; das allerdings glaube ich eher nicht.Es ist also mitnichten ein völlig anderes Thema.