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 HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
Seiten: 1 ... 56 57 [58] 59 60 ... 107

Autor Thema: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....  (Gelesen 627233 mal)

Mr. Sinatra

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #855 am: 02. Mai 2014, 12:34:35 »

Hallo zusammen,

das ist ja interessant. Zitat aus dem Artikel:

Zitat
Die Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfe

Das kann ich mir kaum vorstellen, dass die 'Richter' dieser Rechtauffassung sind. Denn dann könnten sich Vereine auch nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen; diese sind ja nun in der Regel auch keine Abteilungsleiter des Vereins. ;-)

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es diese "Angemedet-oder-nachgewiesen"-Regelung gibt.

ich glaube, dass die richter hier recht haben, siehe meinen post oben. Ob sich die vereine durch Rechtsanwälte vertreten lassen hat mit dem Abteilungsleiter nichts zu tun und ist ein völlig anderes Thema.
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Krawaller

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #856 am: 02. Mai 2014, 12:47:38 »

Zitat
Die Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfe
Wenn ich sowas lese, würgt es gewaltig. Die Richter haben anscheinend keinen Überblick, wer/was darf...Dorffussball, wir grüßen dich !
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Nordkurve

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #857 am: 02. Mai 2014, 13:14:26 »

Zitat
Die Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfe
Wenn ich sowas lese, würgt es gewaltig. Die Richter haben anscheinend keinen Überblick, wer/was darf...Dorffussball, wir grüßen dich !

Ich glaube schon das der HFV der Sache vernünftig nachgegangen ist. Obwohl? Ich hätte auch nicht gedacht das sich Altona mit so einem Formfehler den Protest nehmen lässt. Warten wir es ab.
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spundbuddel

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #858 am: 02. Mai 2014, 14:34:03 »

Das sind ja hier inzwischen mächtige "Glaubensfragen": Der eine glaubt an den Verband, der andere an die Richter. Wusste nicht, dass man an den HFV und seine Gericht glauben muss, wenn man Fußball spielen will! Naja.
Ich hätte auch nicht gedacht das sich Altona mit so einem Formfehler den Protest nehmen lässt.
Hierzu muss ich sagen: Das hätte ich mir durchaus im schlimmsten Falle denken können; allerdings hätte ich nicht geglaubt, dass es tatsächlich passiert!

Auf einer soliden Basis steht immerhin dieser Satz:
Warten wir es ab.
Das halte ich auch für sinnvoll. Ich glaube, da hast du mal recht!

Alles Weitere klärt dann die Glaubenskongregation nächste Woche!
Amen!
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Nordi

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #859 am: 02. Mai 2014, 14:34:58 »

Neuer Verhandlungstermin: Mittwoch 18:15 Uhr
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"Manchmal denke ich, was da auf meinem Hals sitzt, ist nur ein riesiger Fußball."  Ewald Lienen

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #860 am: 02. Mai 2014, 14:37:08 »

faden beigeschmack erhielte die verweigerte autorisation jüttings insofern, als er seit jahren die formalitäten, z.b. mit dem verband, erledigt. da könnte man schon von gewohnheitsrecht sprechen.

unabhängig davon: ich bleibe bei meiner these, dass er zum AFC-vorstand gehört und - viel wichtiger - auch in dessen auftrag handelte. das gibt die AFC-satzung (s.u.) - gesetzt den fall, dass diese aktuell und gültig ist - deutlich her.


Bitte die aktuelle Version der Satzung von Altona 93 (so beschlossen in der JHV im November 2013) zitieren:

10. Vorstand und Geschäftsführender Vorstand
§22
(1) Der Vorstand besteht aus dem Geschäftsführenden Vorstand und dem Beirat. Der
Geschäftsführende Vorstand besteht aus
a) dem 1.Vorsitzenden,
b) dem 2. Vorsitzenden,
c) dem Schatzmeister,
d) drei Beisitzern mit jeweils mindestens einem vorher benannten
Aufgabenbereich,
e) dem Jugendwart. >>> André Jütting
f) bis zu drei außerordentlichen Beisitzern für besondere Aufgaben nach § 22 ( 8 )

(c) by "Karsten"



ich zitiere nochmals die RuVo des HFV:


(2) Rechtsmittel müssen schriftlich unter Darlegung der Anträge und Gründe
eingereicht werden. Dieses ist auch durch Telefax und Übermittlung eines eingescannten Schriftstücks, das die nachstehenden Formerfordernisse erfüllt, über das elektronische Postfach des HFV möglich. Die Einlegung in elektronischer Form ist unzulässig. Ausnahmen werden durch die Durchführungsbestimmungen geregelt.

Sie müssen von dem Betroffenen persönlich, einem vertretungsberechtigten
Vorstandsmitglied des Vereins gemäß § 26 BGB
oder vom zuständigen
Fußballabteilungsleiter (Herren, Frauen, Jugend) unterzeichnet sein.

Eine Vertretung durch andere Personen als einen Rechtsanwalt ist unzulässig.

http://www.hfv.de/_data/Rechts-_und_Verfahrensordnung_stand_2013.pdf



das bürgerliche gesetzbuch (BGB) widerspricht den o.a. thesen nicht - etwa, dass nur der 1. vorsitzende, 2. vorsitzende und/oder kassenwart zum vorstand gehörte:


§ 26
Vorstand und Vertretung

(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.

(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.



insofern handelte der unterzeichner nicht nur im auftrag des vereins, sondern auch durch legitimation durch die AFC-satzung, die HFV-statuten (RuVo) sowie das BGB...! ein formfehler ist somit nicht erkennbar. die abweisung des protestes aus diesem grund hat keine juristische grundlage und muss vom HFV-verbandsgericht aufgehoben werden.
« Letzte Änderung: 02. Mai 2014, 14:42:04 von WORTSPIELER »
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #861 am: 02. Mai 2014, 14:42:12 »

...die abweisung des protestes aus diesem grund hat keine juristische grundlage und muss vom HFV-verbandsgericht aufgehoben werden.

Ist das so sicher, wie Deine These, am Montag sei Termin?  :P
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Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft (Jean-Paul Sartre).

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #862 am: 02. Mai 2014, 14:48:24 »

...die abweisung des protestes aus diesem grund hat keine juristische grundlage und muss vom HFV-verbandsgericht aufgehoben werden.

Ist das so sicher, wie Deine These, am Montag sei Termin?  :P

touchée.

allerdings: ganz unrecht hatte ich nicht, denn ein nicht näher zu bezeichnendes gremium des HFV kommt am montag "zur beratung" zusammen...! man munkelt, dass dort der hafo-thread durchgelesen und abgearbeitet wird, um eine "empfehlung" abgeben zu können.
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #863 am: 02. Mai 2014, 17:13:40 »

@wortspieler: Jütting ist lt. Satzung "Jugendwart" beim AFC. Er gehört nicht zum "vertretungsberechtigten Vorstand" gem. §26 BGB. Lt. HFV kann er den Verein also
dort in "Jugendsachen" vertreten, dafür ist er "zuständig",nicht aber im Herren- (und Frauen- !!) bereich. Dies ist dem Fussabteilungsleiter Herren (und Frauen) vorbehalten. Also Formfehler ganz ohne Zweifel.Wenn er aber ohne Widerspruch und Komplikationen seitens und mit dem HFV in der Vergangenheit tatsächlich als  "berechtigt" in Liga- (Herren) sachen akzeptiert worden sein sollte (den Eindruck habe ich), sieht der Verband ganz schön alt aus und muss wohl sein eigenes Verhalten gegen sich gelten lassen. Dafür gibt`s auch einen schönen lateinischen Juristenbegriff, denn ich leider vergessen habe, der aber hier zu diesem Punkt eine Protestabweisung verhindern müsste!

Bleibt die Entscheidung zum "Regel"verstoss. Da bleibe ich dabei, keine der 17 REGELN
 verletzt, und keine "hohe Wahrscheinlichkeit" = mindestens 50+1% für ein anderes Ergebnis!
« Letzte Änderung: 03. Mai 2014, 12:55:40 von neugieriger »
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #864 am: 02. Mai 2014, 18:38:58 »

@neugieriger

ich interpretiere meine zitierten passagen - inkl. §26 BGB - halt anders. harren wir der dinge. bis dahin drehen wir uns eh nur im kreis...


p.s. um mal mit deiner mär aufzuräumen, dass durchführungsbestimmungen KEINE regeln wären, möchte ich dich dahingehend erinnern, dass es schon zig gründe für umwertungen und/oder wiederholungsspiele gab, die damit begründet wurden, dass gegen diese durchführungsbestimmungen verstoßen wurde, obwohl sie keine der 17 DFB-fußball-regeln sind: z.b. festspielregelung im pokal, fehlende einigung auf einen SR, einsatz eines altersmäßig nicht spielberechtigten spielers, eigenmächtige spielabsage, ... ! abgesehen davon hat das sportgericht ja bereits festgestellt, dass herr yilmaz einen regelfehler begangen hat. es geht doch nur noch um dessen gewichtung wie hoch die "wahrscheinlichkeit" war, dass dieser fehler zur niederlage des protestführers geführt hat...! im übrigen, ein willkürlicher respektive nicht-messbarer wert.

btw: wie hoch war die wahrscheinlichkeit, dass dem "SR des jahres" ein solcher lapsus unterläuft...!
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Mr. Sinatra

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #865 am: 02. Mai 2014, 18:42:15 »

...die abweisung des protestes aus diesem grund hat keine juristische grundlage und muss vom HFV-verbandsgericht aufgehoben werden.

Ist das so sicher, wie Deine These, am Montag sei Termin?  :P

touchée.

allerdings: ganz unrecht hatte ich nicht, denn ein nicht näher zu bezeichnendes gremium des HFV kommt am montag "zur beratung" zusammen...! man munkelt, dass dort der hafo-thread durchgelesen und abgearbeitet wird, um eine "empfehlung" abgeben zu können.

Mach mich nicht schwach und fang an hier von "Empfehlungen" zu schreiben...zumindest nicht im Fälle des Formfehlers. Da kann es nur Fakten geben. Geschäftsführender Vorstand laut BGB: ja oder nein?

Sollte die Antwort ja lauten, dann kannst Du Empfehlungen aussprechen, wobei ich das nicht könnte, da es aus meiner Sicht für jeden Standunkt Argumente gibt.
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samor

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #866 am: 02. Mai 2014, 18:57:25 »

Hallo zusammen,

das ist ja interessant. Zitat aus dem Artikel:

Zitat
Die Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfe

Das kann ich mir kaum vorstellen, dass die 'Richter' dieser Rechtauffassung sind. Denn dann könnten sich Vereine auch nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen; diese sind ja nun in der Regel auch keine Abteilungsleiter des Vereins. ;-)

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es diese "Angemedet-oder-nachgewiesen"-Regelung gibt.

ich glaube, dass die richter hier recht haben, siehe meinen post oben. Ob sich die vereine durch Rechtsanwälte vertreten lassen hat mit dem Abteilungsleiter nichts zu tun und ist ein völlig anderes Thema.

Wieso sollte das ein völlig anderes Thema sein? Anwälte sind von den Vereinen nicht beim Verband als vertretungsbefugte Personen angemeldet. (sofern es eine solche Anmeldepflicht gibt, ich weiß es wie gesagt nicht) Sie können Vereine dann vertreten, wenn sie ihre Vollmacht nachweisen. Genau das gleiche gilt für jede andere Person auch. Insofern kann ich mir es nicht vorstellen, dass eine Regel existiert, die besagt, eine beim Verband nicht als vertretungsbefugte Person kann einen Verein nur dann vertreten, wenn sie Abteilungsleiter des jeweiligen Vereins ist und die Vollmacht nachweist. Das wäre nur denkbar, wenn in der gleichen Regelung eine Ausnahme für Rechtsanwälte enthalten ist; das allerdings glaube ich eher nicht.
Es ist also mitnichten ein völlig anderes Thema.
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #867 am: 02. Mai 2014, 22:30:41 »

nochmal an Wortspieler: deine Beispiele treffen eben keinen Regelverstoss des SR sondern Sanktionen gegen Vereine/Mannschaften bei Verstössen gegen Durchführungsbestimmungen ! Nur wenn der SR(!) gegen REGELN verstösst, bei deren Einhaltung ein anderes Ergebnis hoch wahrscheinlich gewesen wäre, kann es zu Spielwiederholungen kommen; sonst gibts Sperren,Geldstrafen usw.
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Mr. Sinatra

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #868 am: 03. Mai 2014, 10:21:25 »

Hallo zusammen,

das ist ja interessant. Zitat aus dem Artikel:

Zitat
Die Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfe

Das kann ich mir kaum vorstellen, dass die 'Richter' dieser Rechtauffassung sind. Denn dann könnten sich Vereine auch nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen; diese sind ja nun in der Regel auch keine Abteilungsleiter des Vereins. ;-)

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es diese "Angemedet-oder-nachgewiesen"-Regelung gibt.

ich glaube, dass die richter hier recht haben, siehe meinen post oben. Ob sich die vereine durch Rechtsanwälte vertreten lassen hat mit dem Abteilungsleiter nichts zu tun und ist ein völlig anderes Thema.

Wieso sollte das ein völlig anderes Thema sein? Anwälte sind von den Vereinen nicht beim Verband als vertretungsbefugte Personen angemeldet. (sofern es eine solche Anmeldepflicht gibt, ich weiß es wie gesagt nicht) Sie können Vereine dann vertreten, wenn sie ihre Vollmacht nachweisen. Genau das gleiche gilt für jede andere Person auch. Insofern kann ich mir es nicht vorstellen, dass eine Regel existiert, die besagt, eine beim Verband nicht als vertretungsbefugte Person kann einen Verein nur dann vertreten, wenn sie Abteilungsleiter des jeweiligen Vereins ist und die Vollmacht nachweist. Das wäre nur denkbar, wenn in der gleichen Regelung eine Ausnahme für Rechtsanwälte enthalten ist; das allerdings glaube ich eher nicht.
Es ist also mitnichten ein völlig anderes Thema.

Und genau in diesem Punkt widerspreche ich Dir.

Ich zitiere kurz aus Wortspieles Eintrag:

Sie müssen von dem Betroffenen persönlich, einem vertretungsberechtigten
Vorstandsmitglied des Vereins gemäß § 26 BGB oder vom zuständigen
Fußballabteilungsleiter (Herren, Frauen, Jugend) unterzeichnet sein.
Eine Vertretung durch andere Personen als einen Rechtsanwalt ist unzulässig.

Schauen wir auch hier in das normale Leben außerhalb des Fussballs. Vor einem ordentlichen Gericht darfst Du jede Person als Zeugen benennen, als rechtlicher Vertreter wird vom Gericht jedoch nur ein Rechtsanwalt anerkannt. Du kannst nicht einfach deinem Bäcker eine Vollmacht schreiben und dieser vertritt Dich vor einem ordentlichen Gericht.
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #869 am: 03. Mai 2014, 11:14:00 »

Es geht hier nicht um die Vertretung vor Gericht, Vollmacht oder nicht. Es geht um die Berechtigung, ein Protestschreiben zum Verband rechtsgültig/-wirksam zu unterschreiben!
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