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 HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
Seiten: 1 ... 29 30 [31] 32 33 ... 107

Autor Thema: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....  (Gelesen 627241 mal)

Quagga

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #450 am: 23. April 2012, 23:52:10 »

Es ist einem Landesligaverein durchaus zuzutrauen, auf eigenes Risiko den Spieler einzusetzen.  Der Spieler war ja eindeutig einsetzbar für GSK, wenn die Verantwortlichen bis 6 zählen können.

Also ich kenne mindestens einen Oberligisten, der eben DIESES Risiko auch nicht eingegangen wäre!
Den GSK jetzt als " zu blöd" und " selber Schuld" zu präsentieren, ist ja wohl ein Witz!?


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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #451 am: 24. April 2012, 00:31:54 »

Es ist einem Landesligaverein durchaus zuzutrauen, auf eigenes Risiko den Spieler einzusetzen.  Der Spieler war ja eindeutig einsetzbar für GSK, wenn die Verantwortlichen bis 6 zählen können.

Also ich kenne mindestens einen Oberligisten, der eben DIESES Risiko auch nicht eingegangen wäre!
Den GSK jetzt als " zu blöd" und " selber Schuld" zu präsentieren, ist ja wohl ein Witz!?

meinen standpunkt habe ich ja bereits ausreichend erklärt. abgesehen davon, die verfehlungen des GSK an anderen stellen, sind hierbei nicht zu berücksichtigen...!

ich denke, dass der GSK den fehler begangen hat, sich beim protest / bei der berufung auf den SR einzuschießen. der fehler respektive die ursache liegt aber - im wahrsten sinne - im system...!


Zitat
Der Verband weist ganz deutlich daraufhin, dass es zu Fehlern diesbezüglich kommen kann.

wenn diese aussage / entschuldigung ausreicht, okay...! ABER: die bezahlten kräfte (HFV-geschäftsstelle) somit von jeglicher "mitschuld" zu entlasten, ist dann reichlich unfair den vielen ehrenamtlichen gegenüber, die von selbigen HFVern zum beispiel bei  verspäteten ergebniseingaben kostenpflichtig "bestraft" werden...! ich finde, das hinkt ein wenig...!
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Muckl

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #452 am: 24. April 2012, 00:34:35 »

Es gibt auch keinen Oberligisten, der deshalb Protest eingelegt hätte
Es ist einem Landesligaverein durchaus zuzutrauen, auf eigenes Risiko den Spieler einzusetzen.  Der Spieler war ja eindeutig einsetzbar für GSK, wenn die Verantwortlichen bis 6 zählen können.

Also ich kenne mindestens einen Oberligisten, der eben DIESES Risiko auch nicht eingegangen wäre!
Den GSK jetzt als " zu blöd" und " selber Schuld" zu präsentieren, ist ja wohl ein Witz!?

meinen standpunkt habe ich ja bereits ausreichend erklärt. abgesehen davon, die verfehlungen des GSK an anderen stellen, sind hierbei nicht zu berücksichtigen...!

ich denke, dass der GSK den fehler begangen hat, sich beim protest / bei der berufung auf den SR einzuschießen. der fehler respektive die ursache liegt aber - im wahrsten sinne - im system...!


Zitat
Der Verband weist ganz deutlich daraufhin, dass es zu Fehlern diesbezüglich kommen kann.

wenn diese aussage / entschuldigung ausreicht, okay...! ABER: die bezahlten kräfte (HFV-geschäftsstelle) somit von jeglicher "mitschuld" zu entlasten, ist dann reichlich unfair den vielen ehrenamtlichen gegenüber, die von selbigen HFVern zum beispiel bei  verspäteten ergebniseingaben kostenpflichtig "bestraft" werden...! ich finde, das hinkt ein wenig...!
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eilbek-andi

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #453 am: 24. April 2012, 09:16:25 »

Es gibt auch keinen Oberligisten, der deshalb Protest eingelegt hätte

Ha,ha...Selten so gelacht! Was soll das denn für ein "Argument" sein?

Du scheinst jedenfalls noch nix von der Protestsucht einiger OL-Klubs (vornehmlich im Hamburger Osten) gehört zu haben...
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Kev1895

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #454 am: 24. April 2012, 11:43:06 »

Ich bin mir jedenfalls sicher: Wenn Vicky ähnliches passiert wäre, hätten wir schon ein Wiederholungsspiel....

Du meinst so wie bei der Bergedorf-Posse letztes Jahr?  :-X
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #455 am: 24. April 2012, 16:38:18 »

ich vermute mal, dass gegen den "protest" des GSK u.a. folgende begründung sprechen konnte:


Entgegenstehende Anmerkungen in den elektronischen Datenbanken sind vor diesem Hintergrund zwar verwirrend und für den Betroffenen unglücklich, im Ergebnis jedoch unerheblich. Das gleiche gilt für eventuell unrichtige Auskünfte eines Schiedsrichters. Entscheidend ist nur, dass die Sperre tatsächlich abgelaufen ist.


manches mal, finde ich meine vermutungen ganz schön abstrus, widersprüchlich und grotesk...!
« Letzte Änderung: 24. April 2012, 16:39:54 von WORTSPIELER »
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #456 am: 24. April 2012, 17:22:47 »

Hier mal das komplette Urteil:

Sitzung vom 23.4.2012
 
Betrifft: Berufung GSK Bergedorf gegen das Urteil des Sportgerichts vom 18.4.2012
             ( Protest gegen die Wertung des Spiels Nr. 130 153 002 vom 9.4.2012
             zwischen TuS Osdorf und GSK Bergedorf – 3 : 2 n.V. - )
 
 
 
Urteil
 
 
1.) Die Berufung wird zurückgewiesen.
 
2.) Die Berufungsgebühr ist verfallen. Die Verfahrenskosten in Höhe von € 35,00
     trägt der Berufungsführer.
 
3.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
 
 
Begründung:
 
Die zulässige Berufung ist unbegründet.
 
Gegen die Wertung des Pokalspiels hat der Berufungsführer form- und fristgerecht Protest erhoben und einen Regelverstoß des Schiedsrichters behauptet. Das Sportgericht hat den Protest als unbegründet zurückgewiesen.
 
Zunächst kann auf die Entscheidungsgründe des schriftlich abgefassten Urteils des Sportgerichts verwiesen werden ( veröffentlicht unter www.hfv.de ).
 
Die rechtliche Würdigung des Vorbringens des Berufungsführers durch das erstinstanzliche Gericht ist nicht zu beanstanden. Insbesondere wird durch einen Datenfehler des HFV ein Protestgrund nicht eröffnet. Dieses ist ausschließlich im Falle eines Regelverstoßes des Schiedsrichters möglich.
 
Ein Regelverstoß des Schiedsrichters liegt auch dann vor, wenn der Schiedsrichter, wie vom Berufungsführer behauptet, den Einsatz eines Spielers wegen angeblich noch nicht verbüßter Sperre untersagt.
 
Nach Durchführung einer umfangreichen Beweisaufnahme steht für das Verbandsgericht folgender Sachverhalt zweifelsfrei fest:
 
Der Schiedsrichter wurde kurze Zeit vor Spielbeginn in der Kabinentür in einer sehr hektischen Atmosphäre vom Berufungsführer damit konfrontiert, dass dieser einen laut Datenbank als gesperrt vermerkten Spieler nicht auf den elektronischen Spielbericht eintragen konnte, obwohl die Sperre nach Berechnung des Berufungsführers bereits verbüßt sei. Der Schiedsrichter wurde befragt, ob dieser Spieler spielen dürfe. Der Schiedsrichter hat darauf geantwortet, dass er die Entscheidung des HFV zur Spielberechtigung nicht treffen könne; wenn der Spieler gesperrt sei, dürfe er nicht spielen. Daraufhin überprüfte der Trainer des Berufungsführers erneut, ob die Sperre bereits verbüßt war. Um jegliches Risiko zu vermeiden, entschied er sich dann dafür, den Spieler nicht einzusetzen. Ein Verbot, den Spieler einzusetzen oder eine Androhung, das Spiel bei Einsatz dieses Spielers nicht auszutragen oder abzubrechen, wurden vom Schiedsrichter nicht ausgesprochen.
 
Dieses ergibt sich bereits aus den Aussagen der vom Berufungsführer gestellten Zeugen und aus den glaubhaften Bekundungen des Schiedsrichters.
 
Soweit Zeugen des Berufungsführers die Erklärungen des Schiedsrichters als Verbot ansahen, kann das Verbandsgericht dem angesichts der Bekundungen des Schiedsrichters nicht folgen. Dieses steht zudem im Widerspruch zu dem späteren Verhalten des Trainers des Berufungsführers, der erneut vor Ort überprüfte, ob die Sperre zu diesem Zeitpunkt bereits verbüßt war. Diese Überprüfung würde jedoch keinen Sinn machen, wenn er den Spieler nach Anweisung des Schiedsrichters auf keinen Fall  hätte einsetzen dürfen. Der Trainer wusste aus seiner Ausbildung, dass der Schiedsrichter auch einen gesperrten Spieler am Spiel teilnehmen lassen muss.
 
Nach alledem hat der beweisbelastete Berufungsführer einen Regelverstoß des Schiedsrichters nicht bewiesen. Der Protest ist daher unbegründet.
 
Die Berufung war danach mit der Kostenfolge der §§ 39 und 40 RuVO zurückzuweisen.
 
 
                        Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #457 am: 11. Mai 2012, 12:08:37 »

Wichtig für alle regelmäßigen Sportgerichts-Besucher:

http://www.hfv.de/newsletter_428/anfahrt-zum-gelaumlnde-des-hamburger-fuszball-verband-e-v-ab-14-05-2012_16783.htm

Die Ausrede "Ich hab' den Weg nicht gefunden" zählt also nicht... :P
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #458 am: 11. Mai 2012, 14:23:19 »

Wichtig für alle regelmäßigen Sportgerichts-Besucher:

http://www.hfv.de/newsletter_428/anfahrt-zum-gelaumlnde-des-hamburger-fuszball-verband-e-v-ab-14-05-2012_16783.htm

Die Ausrede "Ich hab' den Weg nicht gefunden" zählt also nicht... :P


Oststeinbek kann die Route schon mal ins Navi eingeben:

Altona 93 hat gegen das 0:3 beim OSV wohl Protest eingelegt. Seyhmus Atug soll gesperrt gewesen sein (GR beim Nachholspiel beim SC Condor mit "Sonderbericht" des Schiedsrichters)....
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Matthias

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #459 am: 11. Mai 2012, 14:37:31 »

Droht hier wieder so eine Geschichte: Spieler gesperrt, aber online freigeschaltet?
Und noch was: Kann ein Spieler aufgrund eines Sonderberichts ohne Verhandlung gesperrt werden?
Du weißt doch sicher mehr, Andi - rück raus damit!  ;D
« Letzte Änderung: 11. Mai 2012, 14:37:53 von Matthias »
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #460 am: 11. Mai 2012, 14:52:56 »

Zitat
Und noch was: Kann ein Spieler aufgrund eines Sonderberichts ohne Verhandlung gesperrt werden?

ja, im sogenannten "schriftlichen verfahren", dessen urteil dann via elektronischem postfach an die beteiligten vereine zugestellt wird. binnen sieben (werk-)tagen kann dann eine mündliche verhandlung beantragt werden. geschieht dies nicht, dann gilt das urteil als akzeptiert.

vorschlag für die zukunft: urteile müssen in zukunft bestätigt werden und sollten nicht stillschweigend "toleriert" werden müssen. zumindest wird eine fehlerquelle - beispielsweise durch persönlichen kontakt - minimiert.

wie auch im GSK-fall ("ODDSET-pokal") entzieht sich mir der kenntnis, wie der tatsächliche hergang der ereignisse war, aber es ist wieder einmal einfach unbefriedigend, dass solche dinge  w i e d e r h o l t  vorkommen...! dass es wieder einmal ein club aus dem osten ist, macht die sache allerdings nicht besser.

die tatsache, dass die tabelle der oberliga hamburg nun also 2-3 spieltage vor schluss noch vakanat ist, erscheint mir allerdings als eine einzige katastrophe - für alle beteiligten vereine...!

p.s. den "gesperrt"-haken zu vergessen (?), ist dann eine unzulänglichkeit der HFV-geschäftsstelle und nicht weiter schlimm, denn der ehrenamtlicher (!) fehler wiegt wieder einmal schwerwiegender. dass es ausgerechnet den OSV ("protestbek", ein BZ-redakteur  8) ) trifft, kann einer gewissen situationskomik nicht entbehren...!
« Letzte Änderung: 11. Mai 2012, 15:25:34 von WORTSPIELER »
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #461 am: 11. Mai 2012, 15:00:33 »

...("protestbek", eilbek-andi) trifft, kann einer gewissen situationskomik nicht entbehren...!

Also Stadionverbot für die Formulierungen "Ostprotestbek" und "Einspruchspor" hat damals ein Redakteur der BZ bekommen! Ich wasche da meine Hände in völliger Unschuld!

Da im Fall Kilic (GSK) ja gerade nochmal bestätigt wurde, dass jeder Verein für seine Sperren selbst verantwortlich ist (unabhängig davon, was im DFB.net steht), kann das Urteil ja nur 0:3 lauten....
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #462 am: 11. Mai 2012, 15:24:46 »

Zitat
Also Stadionverbot für die Formulierungen "Ostprotestbek" und "Einspruchspor" hat damals ein Redakteur der BZ bekommen! Ich wasche da meine Hände in völliger Unschuld!

uups, sorry. ändere ich sofort. dachte, dass das von dir käme...!
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #463 am: 11. Mai 2012, 15:30:13 »

Zitat
Also Stadionverbot für die Formulierungen "Ostprotestbek" und "Einspruchspor" hat damals ein Redakteur der BZ bekommen! Ich wasche da meine Hände in völliger Unschuld!

uups, sorry. ändere ich sofort. dachte, dass das von dir käme...!


Guckst Du hier:  
Ein gewisser Wortspieler hat daraufhin übrigens von einem "Zaun-Gast" gesprochen.... ;)


Neues aus Ostbek:
Volker Gast, Redakteur der Bergedorfer Zeitung, bekam am Wochenende vom OSV Stadionverbot (!) aufgrund folgenden Artikels:

http://www.bergedorfer-zeitung.de/sport/lokalsport/article78852/Elf_Rechtsanwaelte_muesst_ihr_sein.html?k=1#kommentar

Die Überschrift finde ich echt klasse ("Elf Rechtsanwälte müsst ihr sein...").



Auch an anderer Front droht mal wieder Ärger:

http://www.bergedorfer-zeitung.de/sport/lokalsport/article149173/Es_droht_eine_Zerreissprobe.html
« Letzte Änderung: 11. Mai 2012, 15:33:30 von eilbek-andi »
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #464 am: 11. Mai 2012, 15:38:29 »

jetzt wird es spannend und ich glaube, der OSV hat gute karten...?! die hatte ich auch dem GSK zugeschrieben, aber die hatten m.e. die falsche verhandlungsstratgie, indem sie sich auf den SR einschossen, anstatt ihren einspruch mit dem "system" zu begründen respektive sich nicht auf die kausalität der ereignisse / fehler zu berufen...!


zurück zur causa "OSV vs. AFC":

die frage ist, wann das HFV-urteil getroffen / versendet wurde und ob die frist schon abgelaufen ist und das urteil somit rechtskräftig war, als der OSV gegen den AFC spielte...?! ich sage NEIN.

am 17.04. gab es GR und den "sonderbericht" (atug) im spiel beim sc condor. ich hoffe, dass ist richtig, weil meine nachfolgende erklärung ansonsten keinen sinn machte.

das sportgericht könnte somit eigentlich erst am mittwoch, 25.04.2012 im schriftlichen verfahren [ atug >>> 2 spiele sperre für OSV I. ] entschieden haben. im schlechtesten fall - aus OSV-sicht - ist es am selben tag ins elektronische postfach gestellt worden. die sieben WERKtage einspruchsfrist bzw. möglichkeit einen antrag auf mündliche verhandlung zu stellen, würden erst (wg. MAIFEIERTAG!!!) frühestens am 04.05.2012 geendet haben. der tag des AFC-spiels.

wenn die o.a. daten stimmen, kann das urteil erst ab 05.05.2012 rechtskräftig gewesen sein...! atug wäre gegen AFC somit noch spielberechtigt gewesen. die sperre würde erst für die anschließenden spiele gelten, selbst wenn es keine mündliche verhandlung gäbe...! da der eintrag (HFV-sportgerichtsbarkeit) aber mittlerweile abrufbar ist, kann man davon ausgehen, dass der OSV keinen einspruch eingelegt hat. diese option hätte die sperre im übrigen, wenn es keine einstweilige verfügung gäbe, vorerst ausgesetzt, so dass atug weiterspielen dürfte...!

17.04.2012 SC Condor - OSV // 2 : 0 >>> GR + sonderbericht
21.04.2012 TSV Sasel - OSV // 1 : 2 >>> atug hat gespielt
25.04.2012 HFV (sportgericht) >>> schriftliches verfahren + zustellung urteil ???
29.04.2012 Bergedorf 85 - OSV // 1 : 1 >>> atug hat gespielt
04.05.2012 OSV - Altona 93 // 3 : 0 >>> atug hat gespielt
04.05.2012 ende der einspruchsfrist des OSV (= mündliche verhandlung) um 23.59uhr  ???
05.05.2012 sperre (= 2 spiele für OSV I.) tritt in kraft  ???
« Letzte Änderung: 11. Mai 2012, 15:43:15 von WORTSPIELER »
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