Zitat von: eilbek-andi am 27. September 2017, 20:13:45Norderstedt hat Recht bekommen! Das Spiel wird für EN gewertet!Damit also 4. Runde am 3.10.: Niendorfer TSV - ENDen vorgeladenen Vereinsvertretern der ATSV Liga Jens Gohlke und Jan Fricke wurde nach Rücksprache mit der Redaktion von Beginn der Verhandlung sehr deutlich gemacht, dass das Urteil schon feststeht. Beide fühlten sich durch das Gremium "hart in die Mangel" genommen, Norderstedt (vertreten durch Reenald Koch und Anwalt) musste sich nur wenig zur Sache äußern.
Norderstedt hat Recht bekommen! Das Spiel wird für EN gewertet!Damit also 4. Runde am 3.10.: Niendorfer TSV - EN
Na dann bin ich ja mal gespannt was bei den nächsten Flutlichtausfällen passiert. Diese Urteilsbegründung: "man hätte einige Tage früher das Flutlicht testen müssen" ist ja schon rein inhaltlich die größte Farce, die ich je gehört habe.
Mir persönlich gefällt es nicht, vor allen Dingen ist das Sportgericht jetzt mal richtig schön enteiert und kann seinen Dienst eigentlich völlig einstellen, da deren Urteile umfallen wie ein Stück Butter auf dem Grill.
Pokal, 4. Runde14.00 Niendorf- Norderstedt 228 Zahlende (rd 300)17.: 1:0 Trenel 47.: 2:0 Hartwig 49.: 2:1 Lüneburg 69.: 2:2 BojadgianEnde ! Verlängerung!Elfmeterschießen!!!Huneke Latte Toksöz 0:11:1 Speck 1:2 Koch2:2 Kukuk2:3 BojadgianKrüger übers Tor2:4 Veselinovic Ende
Noch so eine "Ungerechtigkeit": Philipp Koch (Norderstedt) durfte gestern im Pokal in Niendorf mitspielen, obwohl er drei Tage zuvor in Flensburg die Rote Karte gesehen hatte. Hätte ein Niendorfer Spieler am Sonntag Rot gesehen, hätte der aber NICHT mitspielen dürfen. Das ist für mich eine krasse Ungleichbehandlung im gleichen Wettbewerb...
Bei einem Feldverweis (Rote Karte) ist der Spieler bis zur Entscheidung durch das zuständige Sportgericht gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Die (Vor-)Sperre gilt auch für die jeweils nächstfolgenden Spiele jeder anderen Mannschaft seines Vereins.
Die Argumentation lt. Fussifreunde.de „Es kommt auf die Gründe der Sperre an. Bei einer Tätlichkeit würde die Sperre auch überregional gelten. Aber bei einem Foulspiel, wie im Fall von Philipp Koch, gilt die Sperre nur für Pflichtspiele des NFV. (...) Ich kann dazu nur sagen: Wir würden nicht einen Spieler einsetzen, wenn wir nicht sicher gewusst hätten, ob er spielen darf oder nicht. Wir haben uns im Vorfeld ja mit der Thematik auseinandergesetzt.“ (Zitat von Liga-Obmann Olaf Bösselmann.
Die Argumentation lt. Fussifreunde.de „…“ (Zitat von Liga-Obmann Olaf Bösselmann.
Zitat von: Marcus79 am 04. Oktober 2017, 14:03:41Die Argumentation lt. Fussifreunde.de „…“ (Zitat von Liga-Obmann Olaf Bösselmann.Ja, das ist natürlich kompletter Blödsinn. Kann mir nicht vorstellen, dass sie das wirklich gegenüber dem Sportgericht vorbringen werden.
Paragraf 15, Absatz 4 der NFV-Spielordnung: Sperrstrafen auf der Ebene des NFV bewirken ein Spielverbot auch für Pflichtspiele im Landesverband."
noch ist er ja auf NFV-Ebene nicht bestraft/gesperrt !!!???