Zitat von: WORTSPIELER am 07. Juli 2017, 19:21:15aus einem urteil des HFV-verbandsgerichtes:Zitat Beim Hinausgehen bedrohte er das Verbandsgericht mit den Worten „ ich hoffe, sie können ruhig schlafen“. Diese Äußerung und der Tonfall wirkten auf das Verbandsgericht lebens-bedrohend. Es wurde hierfür ein Ordnungsgels von 500,00 € unter Mithaftung des Berufungsführers verhängt. ( §§ 21, 31 Ziffer 3und 4 RuVO ).Wie betont man denn den völlig unmissverständlichen Satz "Ich hoffe, Sie können ruhig schlafen" so, dass dieser Gewissensappell als eine Morddrohung interpretiert werden kann? Ich stehe seit einer halben Stunde vor dem Spiegel, schaue total böse, versuche es in allen möglichen schrecklichen Tonfällen ... es gelingt mir einfach nicht. Es bleibt - berechtigt oder unberechtigt - ein Gewissensappell und wird keine Morddrohung.
aus einem urteil des HFV-verbandsgerichtes:Zitat Beim Hinausgehen bedrohte er das Verbandsgericht mit den Worten „ ich hoffe, sie können ruhig schlafen“. Diese Äußerung und der Tonfall wirkten auf das Verbandsgericht lebens-bedrohend. Es wurde hierfür ein Ordnungsgels von 500,00 € unter Mithaftung des Berufungsführers verhängt. ( §§ 21, 31 Ziffer 3und 4 RuVO ).
Beim Hinausgehen bedrohte er das Verbandsgericht mit den Worten „ ich hoffe, sie können ruhig schlafen“. Diese Äußerung und der Tonfall wirkten auf das Verbandsgericht lebens-bedrohend. Es wurde hierfür ein Ordnungsgels von 500,00 € unter Mithaftung des Berufungsführers verhängt. ( §§ 21, 31 Ziffer 3und 4 RuVO ).
Im Übrigen wären die Beschwerden auch unbegründet.Der Trainer XYZ hat trotz zweifacher Ermahnung weiter lautstark während der mündlichen Urteilsbegründung seinen Unmut geäußert und den Ablauf der Verhandlung, insbesondere die mündliche Urteilsbegründung dadurch erheblich gestört. Zur Wahrung der Sitzungsordnung war es erforderlich, durch Verhängung eines empfindlichen Ordnungsgeldes von 100,00 € auf ihn nachhaltig einzuwirken. Der Trainer XYZ hatte trotz Verhängung dieses Ordnungsgeldes keine Einsicht gezeigt, so dass er des Saales verwiesen werden musste. Der Aufforderung kam er erst nach mehrfacher Wiederholung des Verweisens nach. Bereits dieser Umstand bewirkt eine erhebliche Erhöhung des neu zu verhängenden Ordnungsgeldes. Die beim Verlassen des Sitzungssaales geäußerten Worte waren vom Verbandsgericht eindeutig als Drohung aufzufassen. Etwas anderes lässt sich im Gesamtzusammenhang nicht erkennen. Es war auf den Empfängerhorizont abzustellen. Das für das Verhalten des Trainers XYZ zu verhängende Ordnungsgeld ist mit 500,00 € angemessen, da der Trainer XYZ durch andere Maßnahmen zur Erhaltung der Sitzungsordnung zur Einsicht gelangt ist.
HUFC - Teutonia 05 II 8:0 (Pietsch Hattrick 1. Halbzeit)
Zitat von: hawk am 27. August 2017, 17:34:13HUFC - Dersimspor II 2:0 (2:0)Wieder 2x Pietsch! Mein Tipp (wenn er sich nicht ernsthaft verletzt und über die Winterpause hinaus bei HUFC bleibt): rd. 50 Saisontore!
HUFC - Dersimspor II 2:0 (2:0)
Das geschätzte Forums-Glied "WORTSPIELER" wird uns das sicherlich noch erläutern...
Zitat von: eilbek-andi am 16. August 2017, 15:36:05Zitat von: WORTSPIELER am 15. August 2017, 23:38:54...ahrensburg kann ein zweites mal kassieren... #winwinterDas bleibt wohl noch abzuwarten. Das Flutlicht in Ahrensburg soll nicht funktioniert haben, so dass nach der Regen-Unterbrechung dann wegen Dunkelheit (!) nicht weitergespielt werden konnte. Nun warten alle gespannt auf die Entscheidung des Spielausschusses (Neuansetzung oder 0:3?)...Zitat von: eilbek-andi am 29. August 2017, 15:50:353. Runde:05.09. 19:30 Ahrensburger TSV (BL) - FC Eintracht 03 Norderstedt (RL/TV)Das Abendblatt hat recherchiert: Neuansetzung – Eintracht legt Rechtsmittel einhttps://www.abendblatt.de/region/norderstedt/sport_135/article211747801/Neuansetzung-Eintracht-legt-Rechtsmittel-ein.html
Zitat von: WORTSPIELER am 15. August 2017, 23:38:54...ahrensburg kann ein zweites mal kassieren... #winwinterDas bleibt wohl noch abzuwarten. Das Flutlicht in Ahrensburg soll nicht funktioniert haben, so dass nach der Regen-Unterbrechung dann wegen Dunkelheit (!) nicht weitergespielt werden konnte. Nun warten alle gespannt auf die Entscheidung des Spielausschusses (Neuansetzung oder 0:3?)...
...ahrensburg kann ein zweites mal kassieren... #winwinter
3. Runde:05.09. 19:30 Ahrensburger TSV (BL) - FC Eintracht 03 Norderstedt (RL/TV)
Denn EN-Präsident R. Koch hat bereits verlautbaren lassen, erneut Rechtsmittel einzulegen und vor das Verbandsgericht zu ziehen.
Zitat von: eilbek-andi am 12. September 2017, 21:43:11 Denn EN-Präsident R. Koch hat bereits verlautbaren lassen, erneut Rechtsmittel einzulegen und vor das Verbandsgericht zu ziehen.aaaahhhhh,ich mag die immer weniger
...dass in diesem fall natürlich die aussage/entscheidung des SR ("spielabbruch wegen witterung") eine wesentlich rolle spielt, lasse ich einmal aussen vor....
Der Spielausschuss hat heute in der mündlichen Verhandlung entschieden: Neuansetzung! Also:19.09. 19:30 Ahrensburger TSV (BL) - FC Eintracht 03 Norderstedt (RL/TV)Jedenfalls theoretisch. Denn EN-Präsident R. Koch hat bereits verlautbaren lassen, erneut Rechtsmittel einzulegen und vor das Verbandsgericht zu ziehen.
wie viele fälle gab es genau, wo das flutlicht ausfiel oder nur partiell funktionierte, das spiel nicht ordnungsgemäß beendet wurde, aber das spiel NICHT neu angesetzt wurde...?! #osdorf #schenefeld #halstenbekrellingen #egenbuettel
Das die Nichtmitteilung durch Ahrensburg oder der Stadt Ahrensburg nun aber langt, dass das Spiel für EN gewertet wird, kann ich mir schwer vorstellen, bzw. Fehlt mir dafür die Phantasie. Es kann ja max eine Geldstrafe geben, die Ahrensburg durch die doppelten Eintrittsgelder ja problemlos stemmen kann.
So ganz chancenlos wäre der EN-Protest dann ja nicht....
Norderstedt hat Recht bekommen! Das Spiel wird für EN gewertet!Damit also 4. Runde am 3.10.: Niendorfer TSV - EN
Mir tut es für den ATSV leid, dass man durch so etwas ausgeschieden ist. Die komplette Instanzenreiterei eines Regionalligisten bei einem Pokalspiel gegen einen Bezirksligisten zeigt auch nicht gerade von Größe und Souveränität