Zitat von: samor am 02. Mai 2014, 18:57:25Zitat von: Mr. Sinatra am 02. Mai 2014, 12:34:35Zitat von: samor am 02. Mai 2014, 11:58:13Hallo zusammen,das ist ja interessant. Zitat aus dem Artikel:ZitatDie Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfeDas kann ich mir kaum vorstellen, dass die 'Richter' dieser Rechtauffassung sind. Denn dann könnten sich Vereine auch nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen; diese sind ja nun in der Regel auch keine Abteilungsleiter des Vereins. ;-)Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es diese "Angemedet-oder-nachgewiesen"-Regelung gibt.ich glaube, dass die richter hier recht haben, siehe meinen post oben. Ob sich die vereine durch Rechtsanwälte vertreten lassen hat mit dem Abteilungsleiter nichts zu tun und ist ein völlig anderes Thema.Wieso sollte das ein völlig anderes Thema sein? Anwälte sind von den Vereinen nicht beim Verband als vertretungsbefugte Personen angemeldet. (sofern es eine solche Anmeldepflicht gibt, ich weiß es wie gesagt nicht) Sie können Vereine dann vertreten, wenn sie ihre Vollmacht nachweisen. Genau das gleiche gilt für jede andere Person auch. Insofern kann ich mir es nicht vorstellen, dass eine Regel existiert, die besagt, eine beim Verband nicht als vertretungsbefugte Person kann einen Verein nur dann vertreten, wenn sie Abteilungsleiter des jeweiligen Vereins ist und die Vollmacht nachweist. Das wäre nur denkbar, wenn in der gleichen Regelung eine Ausnahme für Rechtsanwälte enthalten ist; das allerdings glaube ich eher nicht.Es ist also mitnichten ein völlig anderes Thema.Und genau in diesem Punkt widerspreche ich Dir.Ich zitiere kurz aus Wortspieles Eintrag:Sie müssen von dem Betroffenen persönlich, einem vertretungsberechtigtenVorstandsmitglied des Vereins gemäß § 26 BGB oder vom zuständigenFußballabteilungsleiter (Herren, Frauen, Jugend) unterzeichnet sein.Eine Vertretung durch andere Personen als einen Rechtsanwalt ist unzulässig.Schauen wir auch hier in das normale Leben außerhalb des Fussballs. Vor einem ordentlichen Gericht darfst Du jede Person als Zeugen benennen, als rechtlicher Vertreter wird vom Gericht jedoch nur ein Rechtsanwalt anerkannt. Du kannst nicht einfach deinem Bäcker eine Vollmacht schreiben und dieser vertritt Dich vor einem ordentlichen Gericht.
Zitat von: Mr. Sinatra am 02. Mai 2014, 12:34:35Zitat von: samor am 02. Mai 2014, 11:58:13Hallo zusammen,das ist ja interessant. Zitat aus dem Artikel:ZitatDie Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfeDas kann ich mir kaum vorstellen, dass die 'Richter' dieser Rechtauffassung sind. Denn dann könnten sich Vereine auch nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen; diese sind ja nun in der Regel auch keine Abteilungsleiter des Vereins. ;-)Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es diese "Angemedet-oder-nachgewiesen"-Regelung gibt.ich glaube, dass die richter hier recht haben, siehe meinen post oben. Ob sich die vereine durch Rechtsanwälte vertreten lassen hat mit dem Abteilungsleiter nichts zu tun und ist ein völlig anderes Thema.Wieso sollte das ein völlig anderes Thema sein? Anwälte sind von den Vereinen nicht beim Verband als vertretungsbefugte Personen angemeldet. (sofern es eine solche Anmeldepflicht gibt, ich weiß es wie gesagt nicht) Sie können Vereine dann vertreten, wenn sie ihre Vollmacht nachweisen. Genau das gleiche gilt für jede andere Person auch. Insofern kann ich mir es nicht vorstellen, dass eine Regel existiert, die besagt, eine beim Verband nicht als vertretungsbefugte Person kann einen Verein nur dann vertreten, wenn sie Abteilungsleiter des jeweiligen Vereins ist und die Vollmacht nachweist. Das wäre nur denkbar, wenn in der gleichen Regelung eine Ausnahme für Rechtsanwälte enthalten ist; das allerdings glaube ich eher nicht.Es ist also mitnichten ein völlig anderes Thema.
Zitat von: samor am 02. Mai 2014, 11:58:13Hallo zusammen,das ist ja interessant. Zitat aus dem Artikel:ZitatDie Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfeDas kann ich mir kaum vorstellen, dass die 'Richter' dieser Rechtauffassung sind. Denn dann könnten sich Vereine auch nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen; diese sind ja nun in der Regel auch keine Abteilungsleiter des Vereins. ;-)Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es diese "Angemedet-oder-nachgewiesen"-Regelung gibt.ich glaube, dass die richter hier recht haben, siehe meinen post oben. Ob sich die vereine durch Rechtsanwälte vertreten lassen hat mit dem Abteilungsleiter nichts zu tun und ist ein völlig anderes Thema.
Hallo zusammen,das ist ja interessant. Zitat aus dem Artikel:ZitatDie Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfeDas kann ich mir kaum vorstellen, dass die 'Richter' dieser Rechtauffassung sind. Denn dann könnten sich Vereine auch nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen; diese sind ja nun in der Regel auch keine Abteilungsleiter des Vereins. ;-)Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es diese "Angemedet-oder-nachgewiesen"-Regelung gibt.
Die Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfe
Es geht hier nicht um die Vertretung vor Gericht, Vollmacht oder nicht. Es geht um die Berechtigung, ein Protestschreiben zum Verband rechtsgültig/-wirksam zu unterschreiben!
Condor gewinnt und das Gericht hat es bestätigt,also Pokalfinale Condor : Paloma!!! Warum Einspruch???
Sach ma, Andi, gibt´s morgen wieder einen "Prozessticker"?