Für EN-Präsident Reenald Koch ist der Ausgang schon klar: "Es lief alles korrekt. Der NFV steht höher als der HFV. Der NFV ist der Kreuz Bube, sticht alle anderen Buben" (so Koch heute im Abendblatt).
....Wegen Verstoßes gegen die Oberliga-Rahmenrichtlinie (Ziffer 10, 4+5) der Durchführungsbestimmungen (i-was mit Jugendmannschaften glaube ich) müssen zahlen:Türkiye: 1.200 Euro (davon 600 zur Bewährung)Osdorf: 1.500 EuroDassendorf: 1.000 Euro....
Niendorf hat gewonnen! Aber EN geht in Berufung!
...mündlich "erteilt" ist natürlich juristisch schon was anderes als nur "informiert", da hat Koch m.E. nach Recht.
Nichtsdestotrotz verstehe ich EN nicht ganz, warum man so erpicht darauf war, dass PK in dem Spiel eingesetzt wird, weil ein gewisses Risiko ja nicht voll ausgeschlossen werden konnte (und sehr viel Geld auf dem Spiel steht). Der Kader bei EN ist so breit besetzt, da braucht es nicht zwingend einen einzigen Spieler, das kann durch viele andere kompensiert werden, erst Recht bei einem (wenn auch aktuell gut aufspielenden) Oberligisten.
Es grenzt schon ein bisschen an Überheblichkeit (Motto: Uns können sie eh nix), trotz der Unwägbarkeiten Philipp Koch einzusetzen. Aber es ist wohl wie mit Nico Zankl bei Sasel: Ohne diesen einen superwichtigen Spieler kann der Klub einfach nicht antreten...
Laut der HFV-Richter war Philipp Koch nicht spielberechigt, sondern gesperrt. Dies ergebe sich aus dem Paragraphen 15, Absatz 1 und Absatz 4 der Spielordnung des NFV.
Naja, mündlich "erteilt" ist natürlich juristisch schon was anderes als nur "informiert", da hat Koch m.E. nach Recht. Es bleibt somit nur die Frage, was genau in der Satzung drinsteht. Wenn das Urteil "schriftlich" erteilt sein muss, dann ist EN raus.
befremdlich wird es dann, wenn sich der HFV auf die NFV-statuten beruft.
Aber es ist doch vollkommen üblich, Spieler nach roten Karten entweder für x Wochen (und damit alle Spiele in diesem Zeitraum) oder x Spiele (und die dann nur in dem Wettbewerb, in dem es den Platzverweis gab) zu sperren; je nach Schwere des Vergehens.
Zitat von: WORTSPIELER am 11. Oktober 2017, 22:57:22befremdlich wird es dann, wenn sich der HFV auf die NFV-statuten beruft.Nein, das ist genau richtig. Die Sperre unterliegt den Statuten des NordFV – die besagen, dass diese auch für Pflichtspiele in den LVs gelten – aber das Hamburger Sportgericht ist für die Verhandlung über Hamburger Pokalspiele zuständig. Würde in der NordFV-Spielordnung bspw. drinstehen, dass deren Sperren nur für die Regionalliga gelten, müsste sich das Sportgericht daran ebenfalls halten.
schnuggi, sonst bist du nicht so schwer von begriff. was ich damit zum ausdruck bringen wollte,…
…ist der umstand: dass nicht die identischen regularien einheitlich und für jeden nachvollziehbar gelten,