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 HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
Seiten: 1 ... 60 61 [62] 63 64 ... 106

Autor Thema: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....  (Gelesen 570228 mal)

Nordkurve

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #915 am: 08. Mai 2014, 06:59:37 »

Ich finde es schön, dass Du Dich trotz Deines Profilbildes an den wirklich wichtigen Diskussionen beteiligst :-*

@Altonase
Oha, ist der Frust so groß....    ;D


« Letzte Änderung: 08. Mai 2014, 07:28:24 von Nordkurve »
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Buffinho

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #916 am: 08. Mai 2014, 10:43:51 »



außerdem interssierte mich, ob jütting bis dato - wie ich vermute - sehr wohl als zeichnungsberechtigt gegenüber dem verband gesehen und akzeptiert wurde; z.b. verträge etc. ?!?


Wenn dem so wäre, hätte es Altona doch sicherlich in der Berufung vorgebracht, wäre doch einfacher gewesen ein Gewohnheitsrecht abzuleiten als nachträglich die Vertretungsbefugnis Jüttings zu konstruieren. Und sich auf ein BGH Urteil in einem Sportgericht zu berufen, ging glaube ich fast noch nie gut. Klappt beim CAS ja auch nicht
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #917 am: 08. Mai 2014, 14:33:06 »



außerdem interssierte mich, ob jütting bis dato - wie ich vermute - sehr wohl als zeichnungsberechtigt gegenüber dem verband gesehen und akzeptiert wurde; z.b. verträge etc. ?!?


Wenn dem so wäre, hätte es Altona doch sicherlich in der Berufung vorgebracht, wäre doch einfacher gewesen ein Gewohnheitsrecht abzuleiten als nachträglich die Vertretungsbefugnis Jüttings zu konstruieren. Und sich auf ein BGH Urteil in einem Sportgericht zu berufen, ging glaube ich fast noch nie gut. Klappt beim CAS ja auch nicht

ich weiss nicht wirklich, ob herr runge der situation wirklich gewachsen war...?! ich habe hier bessere argumente gelesen als aus den verhandlungen hervorgingen...
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spundbuddel

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #918 am: 08. Mai 2014, 16:44:01 »

Ich bin irgendwie immer noch fassungslos. zumal ein Rechtsanwalt (ich hoffe für Vereinsrecht und nicht ein guter Freund von irgendjemanden, der eigentlich Insolvenzrecht macht :-)) dabei war.

ich weiss nicht wirklich, ob herr runge der situation wirklich gewachsen war...?! ich habe hier bessere argumente gelesen als aus den verhandlungen hervorgingen...

Herr Runge machte auf mich schon in der ersten Verhandlung nicht so den besten Eindruck. Und zu seiner Person vielleicht nur soviel: Er war langjähriger Vorsitzender des Ehrenrats des HSV, unterstützte im Machtkampf zwischen Hoffmann und den Supporters die Letzteren und erarbeitete zuletzt mit Hunke einen Gegenentwurf zu HSVplus. Siehe z. B. hier
http://www.welt.de/sport/fussball/bundesliga/hamburger-sv/article120587246/Hunke-will-den-HSV-vor-dem-Ausverkauf-bewahren.html
(Letzter Absatz unter der Zwischenüberschrift "Zweifel am Investorenmodell")

Das alles kann man unkommentiert lassen. Aber dass man nicht im Vorfeld prüft, wer bei einem Mandanten vertretungsberechtigt ist, das wiederum betrifft den Beruf, resp. Broterwerb. Naja, ´ne Rechnung wird er sicher noch schreiben!

Zum eigentlichen Sachverhalt ist das Fazit: Recht haben und Recht bekommen... aber das hat alditüte hier ja auch schon gepostet!

Zuletzt: Condor ist ein würdiger Finalist. Nach 90 Minuten wäre ein Sieg verdient gewesen. Dass die Sache vor dem Gericht aus dem Ruder lief, ändert daran nichts. Viel Glück im Finale (aber für Paloma würde es mich doch mehr freuen! Aber auch das hat für mich nichts mit dem Verfahren zu tun)!
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eilbek-andi

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #919 am: 09. Mai 2014, 17:23:11 »

Innenverteidiger Aman Habte (HUFC) wurde für seine "grobe Unsportlichkeit" im Spiel HUFC-V/W Billstedt (25.04.) mal eben für ein Jahr (!) vom 07.05.2014 bis 06.05.2015 für jeglichen Spielbetrieb gesperrt.


Altona 93 wird, neben 2x 75,00 Euro Geldstrafen für Trainer + Co-Trainer, "wegen wiederholten unsportlichen Verhaltens von Vereinsmitgliedern und/oder Vereinsanhängern" beim Pokalspiel Altona-Condor "...mit einer Geldstrafe in Höhe von € 200,00 belegt".
« Letzte Änderung: 09. Mai 2014, 17:31:35 von eilbek-andi »
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Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft (Jean-Paul Sartre).

neugieriger

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #920 am: 09. Mai 2014, 17:33:44 »

Das ist ja toll, da hat Herr Yilmaz wohl einen ordentlichen Text als Ablenkungsmanöver verfasst. Das hat Altona nun vom Protest. (Ironie !!)
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Krawaller

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #921 am: 09. Mai 2014, 18:33:46 »

Zitat aus der Mopo:

„Nicht jeder Regelverstoß ist automatisch ein Wiederholungsgrund“, argumentierte der Gerichtsvorsitzende Thomas Zeising. Runges Verweis, der DFB habe 2006 in einem ähnlichen Fall auf ein Wiederholungsspiel entschieden, konterte Zeising: „Wir halten die Rechtsprechung des DFB für nicht richtig, sie liegt auch schon ein paar Jahre zurück.“

Also Scheiss auf den DFB und seine Regeln ! einen Dreck auf Urteile des BGH ! selbst bei Blatter und Platini werden noch die Eingeweide erzittern, wenn der HFV und seine Gerichtsfreunde den Weltfussball auf Links drehen !  8)
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samor

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #922 am: 09. Mai 2014, 21:58:12 »

@Krawaller: Auch wenn Dein Name vermuten lässt, dass es Dir nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragen geht, will ich darauf aufmerksam machen, dass

 1. BGH Urteile über Vertretungsregeln dann tatsächlich völlig irrelevant sind, wenn der HFV in der eigenen Satzung davon abweicht. (wirkt wie eine vertragl. Vereinbarung) Damit man es versteht: Wenn wir beide geschäftliche Beziehungen zueinander aufnehmen und in einem Vertrag vereinbaren, dass nur bestimmte Personen über eine Außenvollmacht die jeweilige Person vertreten dürfen, dann ist das grundsätzlich erstmal wirksam und weicht hiervon von den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln und deren Auslegung durch den BGH ab. Das geht. So wirken auch HFV Satzungen.

2. Das Verbandsgericht des HFV ist nicht an die "Rechtsprechung" von DFB Gremien gebunden. Es ist in seiner Auslegung UNABHÄNGIG. Das ist nichts Neues, weil hier geht es ja nicht um die Regel an sich, sondern um ein Tatbestandsmerkmal namens "Wahrscheinlichkeit eines anderen Spielverlaufs respektive Benachteiligung". Wenn Du ein Problem damit hast, dann schlag doch bei der nächsten HFV Versammlung eine Änderung der Bestimmungen vor, die vorsieht, dass die HFV-Sportgerichtsbarkeit an die der DFB Sportgerichtsbarkeit gebunden ist.

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samor

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #923 am: 09. Mai 2014, 22:05:34 »

Was übrigens ein ganz vernünftiger Vorschlag für eine Änderung der HFV Bestimmungen wäre, ist Folgendes:

Ein unzulässiger Protest (z.B. wegen fehlender Vertretungsmacht) sollte zur Zulässigkeit verholfen werden können durch Hinweis von der Sportgerichtsbarkeit und gleichzeitiger Bejahung der Einhaltung von der Einlegungsfrist auch dann, wenn der Widerspruch zu diesem Zeitpunkt noch unter einem Mangel litt.
Das ist absolut notwendig, weil die Vereine idR nicht rechtskundig sind und ihnen nicht zumutbar ist, jede Vorschrift im Auge zu haben.
Solche Regelungen existieren bei den Verfahrensordnungen der ordentlichen Gerichte, vgl z.B. § 139 Abs. 3 ZPO. Ich wüsste nicht, wieso die Verfahrensordnungen beim HFV "strenger" sein sollten.
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Krawaller

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #924 am: 10. Mai 2014, 10:43:06 »

@samor
Sachlichkeit ist bei dieser Posse nur schwer möglich.

Und ja, ich hatte auch schon geahnt, das sich der HFV( & sein Gericht) da irgendwie rauswindet. So wird der Amateurfussball auch immer Provinziell bleiben, was in solchen Belangen enormen Attraktivitätsverlust bedeutet.

Für mich ist diese Amateursaison gelaufen, ich will Fussball nach ordentlichen Regeln sehen und nicht Ponyhof. Denn so egal ist mir meine Freizeit und Hobbys auch nicht, das ich mir jeglichen Irrwitz antun muss.


ps: ich werde nun ganz sicher nicht zu einer HFV-Versammlung gehen, denn solche "Personen" (mir fällt kein Wort ein, ohne das man es irgendwie als Beleidigung empfinden könnte) wie der Vorsitzende und der Geschäftsführer....also bitte...da höre ich lieber das Rauschen im Walde, da bekomme ich wenigstens kein Ohrenbluten.
Als Konsequenz ihrer Äusserungen sollten die beiden gar nicht im Amt sein. Das ist eigentlich schon das grösste Armutszeugnis das da welche, die nichtmal einen Kleingarten führen sollten, beim HFV was zu sagen haben.
ps2: falls hier der Eindruck entstanden sein sollte: ich bin kein Fan von Altona93.
« Letzte Änderung: 10. Mai 2014, 10:49:02 von Krawaller »
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Peter Strahl

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #925 am: 10. Mai 2014, 14:17:35 »


wie der Vorsitzende

Wer soll damit gemeint sein? Doch nicht etwa Herr Fischer ???
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Krawaller

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #926 am: 10. Mai 2014, 14:39:18 »

Nein, ich meine den Dipner, Vorsitzender Spielausschuss.

-der Schiri mach einen dillettantischen Anfängerfehler, gockelt verschiedene und wohl gelogene Begründungen dafür raus und entschuldigt sich nichtmal (hab jedenfalls nix gelesen)
-der Dipner lügt was von ner neuen Regel
-der Geschäftsführer stammelt erlustigt von "nicht regelnden Regeln"
-die Gerichte richten sich auch nicht nach den Regeln (jaja, müssen sie auch nicht, da hat man auf dem Dorf andere) und öffnen Tür&Tor für jeglichen Protest
ein GANZ schwaches Bild vom Hamburger Amateurfussball. Soviel Ausfälle an entscheidenen Positionen....traurig
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hawk

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #927 am: 10. Mai 2014, 15:45:02 »

@Krawaller

Eine treffende Darstellung der Vorkommnisse!
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Fussballistschön

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #928 am: 12. Mai 2014, 19:48:27 »

 Da hat hat die geballte Inkompetenz von Altona 93 mal wieder zugeschlagen.  ;D ;D
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #929 am: 26. Mai 2014, 18:17:47 »

Zitat
Ein unzulässiger Protest (z.B. wegen fehlender Vertretungsmacht) sollte zur Zulässigkeit verholfen werden können durch Hinweis von der Sportgerichtsbarkeit und gleichzeitiger Bejahung der Einhaltung von der Einlegungsfrist auch dann, wenn der Widerspruch zu diesem Zeitpunkt noch unter einem Mangel litt.

Das ist absolut notwendig, weil die Vereine idR nicht rechtskundig sind und ihnen nicht zumutbar ist, jede Vorschrift im Auge zu haben.

Solche Regelungen existieren bei den Verfahrensordnungen der ordentlichen Gerichte, vgl z.B. § 139 Abs. 3 ZPO. Ich wüsste nicht, wieso die Verfahrensordnungen beim HFV "strenger" sein sollten.


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Zitat
Vereinsstammdaten:
· Die Meldung der Vereinsoffiziellen im Bereich der Vereinsstammdaten ist verpflichtend. Daher bitten wir Sie die dort eingetragenen Vereinsoffiziellen zu überprüfen und ggfs. zu korrigieren. Sobald Sie dieses vorgenommen haben bitten wir Sie zur Bestätigung den Button den Button „Aktuelle Stammdaten abgeben“ im rechten unteren Bildrand zu drücken.
Mit den dort eingetragenen Adressen können wir feststellen, ob ein Vereinsmitarbeiter berechtigt ist z. B. einen Protest zu unterschreiben.
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